- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge, die von oder im Namen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung Agri Service Jeuken B.V., mit Sitz in Millingen aan de Rijn, sowie für alle mit ihr verbundenen Unternehmen, im Folgenden "Jeuken" genannt, abgegeben oder geschlossen werden.
————————– - Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge, die mit derselben Gegenpartei gemacht oder abgeschlossen werden, unabhängig davon, ob sie mit bereits gemachten Angeboten oder abgeschlossenen Verträgen zusammenhängen oder an diese anschließen.
—————————- - Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Jeuken und gelten nur für das Angebot oder den Vertrag, bei dessen Abgabe oder Abschluss die Änderung oder Ergänzung vorgenommen wird.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Angebote und Vereinbarungen
Artikel 2 - Alle Angebote von Jeuken sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
—————————- - Jeuken kann nicht an sein Angebot oder seine Vereinbarung gebunden werden, wenn die Gegenpartei vernünftigerweise erkennen kann, dass das Angebot oder die Offerte oder ein Teil davon einen offensichtlichen Fehler oder einen Schreibfehler enthält.
—————————- - Kommt kein Vertrag zustande, hat Jeuken einen Anspruch auf Erstattung aller für die Angebotserstellung angefallenen Kosten gegen den Anfragenden.
—————————- - Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Jeuken die Annahme des Angebots oder der Bestellung des Vertragspartners schriftlich, auch auf elektronischem Wege, bestätigt hat.
—————————- - Mündliche Zusagen und Absprachen mit Mitarbeitern von Jeuken oder zur Vertragserfüllung hinzugezogenen Dritten binden Jeuken nicht, es sei denn, sie werden von Jeuken schriftlich bestätigt.
—————————- - Weicht die Annahme, auch in unwesentlichen Punkten, vom Angebot der
Jeuken, so ist Jeuken nicht gebunden und es kommt kein Vertrag zwischen den Parteien zustande.
—————————- - Die Gegenpartei garantiert die von ihr zur Verfügung gestellten Informationen.
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Artikel 3 - Jeuken behält sich alle geistigen Eigentumsrechte an den von ihr gelieferten Produkten, Daten, Konstruktionen, Berechnungen, Mustern und dergleichen vor.
—————————- - Die von oder im Auftrag von Jeuken mit dem Angebot zur Verfügung gestellten Produkte, Daten, Konstruktionen, Berechnungen, Muster und dergleichen bleiben im Eigentum von Jeuken und sind bei Nichtzustandekommen des Vertrages an Jeuken zurückzugeben.
Der andere Teilnehmer muss sofort zurückgeschickt werden.
—————————- - Die von oder im Namen von Jeuken zur Verfügung gestellten Produkte, Daten, Konstruktionen, Berechnungen, Muster und dergleichen,
dürfen weder ganz noch teilweise vervielfältigt, offengelegt oder in irgendeiner Weise zugänglich gemacht werden
an Dritte weitergegeben oder in sonstiger Weise genutzt werden ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Jeuken.
—————————- - Die Gegenpartei schuldet Jeuken für jeden Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen eine Vertragsstrafe von € 5.000 (in Worten: fünftausend Euro). Diese Strafe kann zusätzlich zum Schadensersatz nach dem Gesetz geltend gemacht werden.
—————————- - Produkte, Daten, Entwürfe, Berechnungen, Muster und dergleichen, die von der anderen Partei zur Verfügung gestellt werden, werden von Jeuken nicht zurückgesandt oder aufbewahrt, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart.
—————————- - Die Gegenpartei stellt Jeuken von allen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten frei.
Schutzrechte an den von der anderen Partei zur Verfügung gestellten Produkten und Daten,
Entwürfe, Berechnungen, Muster und dergleichen, die gegen Jeuken vorgebracht werden.
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Preis und Preisanpassung
Artikel 4 - Alle angegebenen und vereinbarten Preise verstehen sich ausschließlich Umsatzsteuer, Verpackungs- und Versandkosten, Ein- und Ausfuhrzöllen sowie sonstiger staatlicher Abgaben, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
anders angegeben.
—————————- - Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind alle Preise in Euro angegeben.
—————————- - Jeuken behält sich das Recht vor, die vereinbarten Preise zu erhöhen, wenn Änderungen eines oder mehrerer Selbstkostenfaktoren nach Vertragsabschluss, aber vor dem Zeitpunkt der Leistungserbringung, dazu Anlass geben.
—————————- - Jeuken wird die Gegenpartei rechtzeitig schriftlich informieren, wenn und soweit sie von dem vorgenannten Recht zur Durchführung von Preisänderungen Gebrauch macht.
—————————- - Die andere Partei hat dann während einer Woche das Recht, den Vertrag schriftlich aufzulösen, wenn eine Preisänderung eintritt, die zu einer Preisdifferenz zum vereinbarten Preis von mehr als
fünfzehn Prozent (15%).
—————————- - Wenn der Prozentsatz der Umsatzsteuer durch die Regierung geändert wird, erfolgt die Abrechnung zwischen den Parteien gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Lieferung und Risiko
Artikel 5 - Die Lieferung erfolgt an den Ort und zu der Zeit, die im Vertrag angegeben sind. Ist im Vertrag kein Ort oder Zeitpunkt für die Lieferung festgelegt, erfolgt die Lieferung innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsabschluss.
—————————- - Die festgelegte Frist, innerhalb derer die Lieferung zu erfolgen hat, wird von Jeuken nach billigem Ermessen verfolgt, ist aber unverbindlich.
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Die Lieferzeit richtet sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und nach der rechtzeitigen Belieferung der von Jeuken bei ihren Lieferanten bestellten Waren.
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Bei Überschreitung der Frist muss die Gegenpartei Jeuken schriftlich in Verzug setzen. Jeuken
In diesem Fall ist dem Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen, um den Vertrag doch noch zu erfüllen. ------------ - Eine Überschreitung der angegebenen Lieferfrist berechtigt die Gegenpartei nicht zur Aussetzung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag.
im Rahmen der Vereinbarung.
—————————- - Eine Überschreitung der Frist, innerhalb derer die Lieferung zu erfolgen hat, führt in keinem Fall zu einer Haftung von Jeuken für direkte oder indirekte Folgen der verspäteten Lieferung.
—————————- - Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist Jeuken berechtigt, die von ihr zu liefernden Waren
in Phasen zu liefern, wobei jede Lieferung separat in Rechnung gestellt werden kann.
—————————- - Wenn Jeuken für die Durchführung des Vertrages Informationen von der Gegenpartei benötigt, ist die Gegenpartei verpflichtet, der Gegenpartei die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
Vereinbarung, so beginnt die Lieferfrist erst, nachdem die andere Partei diese Information erteilt hat.
korrekt und vollständig an Jeuken zur Verfügung gestellt wurde.
—————————- - Lieferungen ab einem Betrag von 140 € erfolgen per GLS oder einem anderen Paketdienst netto zu Ihnen nach Hause. Die
Kosten im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren bis zu einem Betrag von € 140 gehen zu Lasten der Gegenpartei.
—————————- - Transport und Versand erfolgen auf Risiko der Gegenpartei. Jeuken haftet nicht für den vollständigen oder teilweisen Verlust und für Schäden an der gelieferten Ware, die während des Transports entstehen. Jeuken haftet auch nicht für eine Verzögerung der Lieferung.
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Eigentumsvorbehalt
Artikel 6 - Zur Sicherung der ordnungsgemäßen und vollständigen Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners behält sich Jeuken das Eigentum an den gelieferten Waren vor, bis der Vertragspartner alle seine Verpflichtungen gegenüber Jeuken, gleich aus welchem Grund, vollständig erfüllt hat.
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Unter "Verpflichtungen" sind in diesem Zusammenhang Verpflichtungen zu verstehen, die die gegenüber Jeuken geschuldete Gegenleistung betreffen:
a. die gemäß einem Vertrag gelieferten oder zu liefernden Waren;
b. Arbeiten, die aufgrund einer Vereinbarung für die Gegenpartei auszuführen sind;
c. Ansprüche wegen Nichterfüllung eines Vertrages.
—————————- - Stehen Jeuken sowohl Forderungen gegen den Vertragspartner zu, hinsichtlich derer ein Eigentumsvorbehalt besteht, als auch Forderungen gegen den Vertragspartner, hinsichtlich derer kein Eigentumsvorbehalt besteht, so dient jede Zahlung des Vertragspartners zunächst zur Tilgung der Forderung, hinsichtlich derer kein Eigentumsvorbehalt besteht.
—————————- - Solange das Eigentum an den gelieferten Sachen nicht auf die Gegenpartei übergegangen ist, darf diese die gelieferten Sachen nicht übereignen oder unter irgendeinem Titel belasten oder veräußern.
—————————- - Solange das Eigentum an den gelieferten Waren nicht auf den Vertragspartner übergegangen ist, ist der Vertragspartner verpflichtet, die gelieferten Waren getrennt und deutlich erkennbar als Eigentum von Jeuken zu lagern.
—————————- - Jeuken ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zurückzunehmen, wenn und soweit der Vertragspartner seinen Verpflichtungen gegenüber Jeuken nicht nachkommt oder wenn Jeuken in Zahlungsschwierigkeiten gerät.
—————————- - Der Vertragspartner räumt Jeuken schon jetzt das unwiderrufliche Recht ein, die Geschäftsräume des Vertragspartners zu betreten oder durch einen von Jeuken benannten Dritten betreten zu lassen, wenn Jeuken die gelieferte Ware zurücknehmen will.
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Werbung und Garantie
Artikel 7 - Jeuken gewährleistet die Tauglichkeit und die vereinbarte Beschaffenheit der gelieferten Waren, jedoch nur soweit es sich um elektronische Waren handelt, für einen Zeitraum von einem Jahr, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Lieferung.
—————————- - Wenn und soweit ein Lieferant in Bezug auf die gelieferte Ware verpflichtet ist, Jeuken irgendeine Form von Garantie zu gewähren, geht die von Jeuken gewährte Garantie niemals über die von diesem Lieferanten gewährte Garantie hinaus.
—————————- - Die Gegenpartei ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort in dem Moment zu untersuchen oder untersuchen zu lassen, in dem ihr die Ware zur Verfügung gestellt wird. Dabei hat die Gegenpartei zu prüfen, ob die gelieferte Ware in Qualität und/oder Quantität dem entspricht, was vereinbart wurde.
—————————- - Erkennbare Mängel an der gelieferten Ware sind spätestens fünf Tage nach Lieferung bei Jeuken zu rügen. Versteckte Mängel, die die Gegenpartei nachweislich nicht innerhalb von fünf Tagen nach der Lieferung hätte entdecken können, müssen Jeuken unverzüglich mitgeteilt werden, und zwar in beiden Fällen unter genauer schriftlicher Angabe der Art der Beanstandung und unter Vorlage der Originalrechnung.
—————————- - Wenn innerhalb der in Absatz 3 genannten Frist keine Reklamation erfolgt, wird davon ausgegangen, dass die Gegenpartei die gelieferte Ware vorbehaltlos angenommen hat, es sei denn, aus der Art der Ware oder den sonstigen Umständen des Falls ergibt sich eine längere Frist. Wenn die Gegenpartei eine Reklamation nicht rechtzeitig einreicht, hat sie keinen Anspruch mehr auf Reparatur, Ersatz oder Schadenersatz.
—————————- - Die Gegenpartei muss Jeuken die Möglichkeit geben, einer Beschwerde nachzugehen oder sie untersuchen zu lassen.
—————————- - Beanstandungen geben der Gegenpartei nicht das Recht, die Zahlung auszusetzen oder zu verrechnen. Im Falle einer Reklamation bleibt die Gegenpartei auch verpflichtet, die anderen bestellten Waren abzunehmen und zu bezahlen.
—————————- - Nicht von der Garantie abgedeckt sind Mängel, die ganz oder teilweise auf Folgendes zurückzuführen sind
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a. unsachgemäße Verwendung durch die Gegenpartei;
b. unsachgemäße Lagerung durch die Gegenpartei, wodurch die gelieferte Ware der Einwirkung von Feuchtigkeit, Verschmutzung, hohen und niedrigen Temperaturen oder zu langer Lagerung ausgesetzt wird;
c. Verwendung oder Verarbeitung der gelieferten Waren anders als in Übereinstimmung mit den mit den Waren gelieferten Ratschlägen, Richtlinien und Spezifikationen oder anders als in Übereinstimmung mit dem Zweck, für den die Waren geliefert wurden;
d. Einhaltung aller staatlichen Vorschriften.
—————————- - Im Falle einer Beanstandung muss die gelieferte Ware zur Überprüfung zur Verfügung stehen. Wird die Beanstandung als berechtigt angesehen, hat Jeuken das Recht, die gelieferte Ware kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen. Jeuken kann seine Gewährleistungsverpflichtung nach seiner Wahl auch durch eine (Teil-)Gutschrift des Preises erfüllen.
—————————- - Jeuken ist berechtigt, anstelle der gelieferten Ware eine gleichartige Ware zu liefern, wenn die Lieferung der gleichen Ware nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist.
—————————- - Wenn Jeuken die gelieferte Ware ganz oder teilweise ersetzt oder den Kaufpreis erstattet, kann sie sich den Vorteil der vorübergehenden Nutzung durch die Gegenpartei anrechnen lassen.
—————————- - Durch den Austausch oder die Reparatur der gelieferten Ware im Rahmen dieser Garantiebestimmungen wird die vereinbarte Garantiezeit nicht verlängert.
—————————- - Wenn festgestellt wird, dass die Beschwerde der Gegenpartei unbegründet ist, ist die Gegenpartei verpflichtet, Jeuken die ihr entstandenen Kosten, wie z. B. Reisekosten und Ermittlungskosten, zu erstatten.
—————————- - Während des Zeitraums, in dem die Gegenpartei mit der Erfüllung einer ihrer Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen mit diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag in Verzug ist, ist Jeuken nicht verpflichtet, irgendeine Garantie zu leisten.
Rücksendungen
Artikel 8
Rücksendungen bereits von Jeuken gelieferter Waren müssen innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der Lieferung erfolgen und werden nur nach schriftlicher Genehmigung durch Jeuken angenommen. Der Grund für die Rückgabe muss bei der Rücksendung angegeben werden. Diese Rückgaben gehen vollständig auf Rechnung und Risiko der Gegenpartei.
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Haftung
Artikel 9 - Die Haftung von Jeuken für alle direkten Kosten und Schäden, die in irgendeiner Weise mit einem Fehler oder einer Unzulänglichkeit bei der Erfüllung des Vertrages oder der Lieferung und dem Betrieb der Produkte zusammenhängen oder dadurch verursacht werden, ist jederzeit auf den Nettorechnungsbetrag in Bezug auf die Bestellung beschränkt.
—————————- - Jeuken haftet in keinem Fall für indirekte Kosten und indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinns, entgangener Einsparungen, Schäden durch Betriebsunterbrechung und Reputationsschäden, die in irgendeiner Weise mit einem Fehler oder Mangel bei der Lieferung und dem Betrieb seiner Produkte zusammenhängen oder dadurch verursacht werden.
—————————- - Der Vertragspartner stellt Jeuken von allen Schadensersatz- und sonstigen Ansprüchen Dritter frei, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit der Lieferung und dem Betrieb seiner Produkte stehen.
Verwendung von Produkten
Artikel 10 - Jeuken berät hinsichtlich der Verwendung der von ihm oder in seinem Auftrag gelieferten Produkte nach bestem Wissen und Gewissen, entsprechend den Erfordernissen guter fachlicher Praxis und auf der Grundlage des dann bekannten Standes der Technik.
—————————- - Die sachgemäße Verwendung der von Jeuken gelieferten Produkte durch den Vertragspartner erfolgt auf dessen Kosten und Gefahr.
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Zahlung
Artikel 11 - Alle Zahlungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum ohne Skonto- oder Verrechnungsanspruch, auch im Falle des Konkurses, am Sitz von Jeuken oder durch Einzahlung auf ein von diesem benanntes Bankkonto zu leisten.
—————————- - Von der Gegenpartei geleistete Zahlungen dienen immer zur Begleichung aller geschuldeten Kosten und Zinsen und anschließend der ältesten fälligen Rechnungen, auch wenn die Gegenpartei angibt, dass sich die Begleichung auf eine spätere Rechnung bezieht.
—————————- - Hat der Vertragspartner nicht innerhalb der oben genannten Frist gezahlt, befindet er sich in Verzug, ohne dass es einer weiteren Inverzugsetzung bedarf, und Jeuken ist berechtigt, dem Vertragspartner unbeschadet der sonstigen Rechte von Jeuken Zinsen in Höhe von einem (1) Prozent pro Monat ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnungen bis zum Datum der vollständigen Zahlung in Rechnung zu stellen.
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Die Gegenpartei gerät durch die Tatsache der Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung in Verzug.
—————————- - Alle Kosten, die Jeuken dadurch entstehen, dass die Gegenpartei einer Verpflichtung aus diesem Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, gehen zu Lasten der Gegenpartei.
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Diese Kosten umfassen die Kosten für Vorladung, Kündigung, Inkasso, Gerichtsvollzieher, Rechtsbeistand und alle anderen (außer)gerichtlichen Kosten und werden von Jeuken und der Gegenpartei auf mindestens 15% der zu fordernden Hauptsumme festgesetzt.
—————————- - Wenn und soweit die Gegenpartei in Zahlungsverzug gerät, sowie im Falle des Konkurses, des Antrags auf Zahlungsaufschub und der Stilllegung oder Liquidation ihres Unternehmens, werden alle Beträge, die die Gegenpartei Jeuken schuldet, sofort fällig und zahlbar.
—————————- - Jeuken behält sich das Recht vor, eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung des vereinbarten Preises zu verlangen. Ratenzahlung ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurde.
—————————- - Die Gegenpartei ist verpflichtet, auf erstes Anfordern von Jeuken eine Sicherheit oder eine Bankbürgschaft für alles zu stellen, was die Gegenpartei Jeuken aufgrund dieses Vertrages oder anderweitig schuldet. Wird nach dieser Aufforderung keine Sicherheit geleistet, so ist Jeuken berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen bis zur Leistung der Sicherheit einzustellen.
—————————- - Es können keine befreienden Zahlungen an Mitarbeiter von Jeuken geleistet werden, die dazu nicht ausdrücklich ermächtigt sind.
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Höhere Gewalt
Artikel 12 - Jeuken ist nicht verpflichtet, irgendeine Verpflichtung gegenüber der Gegenpartei zu erfüllen, wenn und soweit er daran durch einen Umstand gehindert wird, der nicht auf sein Verschulden zurückzuführen ist und der ihm nicht aufgrund des Gesetzes, eines Rechtsaktes oder einer allgemein anerkannten Praxis zugerechnet werden kann.
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In diesem Fall ist Jeuken berechtigt, den betreffenden Vertrag über die Lieferung ihrer Produkte ohne gerichtliche Intervention und ohne schadenersatzpflichtig zu sein, aufzulösen oder die Verpflichtungen aus dem betreffenden Vertrag für einen von ihr als angemessen erachteten Zeitraum auszusetzen.
—————————- - Wenn Jeuken die Erfüllung des Vertrages ausgesetzt hat und der Zeitraum der höheren Gewalt länger als sechs Monate andauert, sind sowohl Jeuken als auch die Gegenpartei berechtigt, den Vertrag zu kündigen, ohne dass die Gegenpartei zum Ersatz von Kosten und/oder Schäden verpflichtet ist, vorbehaltlich der Bestimmungen des folgenden Absatzes.
—————————- - Hat Jeuken bei Eintritt der höheren Gewalt ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag bereits teilweise erfüllt oder wird sie diese erfüllen können und ist dem erfüllten oder noch zu erfüllenden Teil ein eigenständiger Wert beizumessen, so ist Jeuken berechtigt, den erfüllten oder noch zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Die Gegenpartei ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als ob es sich um einen separaten Vertrag handeln würde.
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Anwendbares Recht und Wahl des Gerichtsstands
Artikel 13 - Auf alle Verträge zwischen Jeuken und der Gegenpartei findet niederländisches Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts und jeder anderen internationalen Regelung, deren Ausschluss zulässig ist, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
—————————- - Alle Streitigkeiten, die sich aus den Verträgen zwischen Jeuken und der Gegenpartei ergeben, werden in erster Instanz vor das Bezirksgericht in Gelderland, Niederlande, gebracht und von diesem beurteilt.
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ABAB Anwälte
Allgemeine Bedingungen und Konditionen
Anwendbarkeit
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